Der geleistete Kostenvorschuss wird mit den Verfahrenskosten verrechnet. 2.2. Es wird kein Parteikostenersatz zugesprochen. Zustellung - A. AG, S. - Gemeinderat Q. Mitteilung - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau - Mitwirkende Kommissionsmitglieder - Gerichtskasse (intern) - 11 - Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde