 Die Beschwerdegegnerin hat bereits am 15. April 1975 verfügt, dass das Gebäude Nr. E an die Kanalisation von Q. anzuschliessen sei.  Im Sommer 1975 wurde im Zuge des Kanalisationsbaus in der X-Gasse auch ein "Hausanschluss" gebaut (vgl. die entsprechende Rechnung der C. AG Q. an die damalige Eigentümerin der Parzelle aaa vom 30. September 1975 sowie den zugehörigen Ausführungsplan). Danach fehlt vom erstellten Anschlussschacht eine Verbindung zur Liegenschaft (Gebäude Nr. E). Für diese ist darin vielmehr ein Entwässerungskonzept in drei Jauchegruben enthalten.