2.3. Auch das frühere Reglement betreffend Gebühren und Beiträge trat in Bezug auf die Kanalisationsanschlussgebühren mit Genehmigung der Gemeindeversammlung auf den 1. Januar 1972 in Kraft. Die Erhöhung der Tarife um die MWSt wurde am 9. Dezember 1994 von der Gemeindeversammlung beschlossen. 2.4. Es kann somit festgehalten werden, dass sowohl mit dem AR als auch mit dem alten Reglement eine genügende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Anschlussgebühren vorlag und -liegt. Dies wird von der Beschwerdeführerin im Grundsatz auch nicht bestritten (Protokoll, S. 4).