J. Die Beschwerdegegnerin erstattete ihre Vernehmlassung am 1. September 2010 und verlangte die Abweisung der Beschwerde. Die Vernehmlassung wurde der Beschwerdeführerin am 2. September 2010 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. Auf die Begründungen der erwähnten Eingaben und Entscheide wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. K. Am 4. Mai 2011 führte die Schätzungskommission in Q. eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz vgl. Protokoll, S. 2). Dabei kamen die Parteien zum Schluss, dass sie einen aussergerichtlichen Einigungsversuch bis Ende Juni 2011 unternehmen wollten.