E. Gegen die Verfügung vom 23. März 2010 erhob die A. am 6. April 2010 Einsprache. Der Gemeinderat hiess die Einsprache mit Beschluss vom 26. April 2010 teilweise gut. Er brachte den Wert der Abbruchgebäude zum Teil in Abzug, was zu einem (gegenüber der Verfügung vom 23. März 2010 reduzierten) bereinigten Bauwert von Fr. 6'219'000.00 als Basis für die Berechnung der Abwasseranschlussgebühren führte. -3- Der Gemeinderat stellte die Anschlussgebühren am 27. April 2010 wie folgt in Rechnung (die provisorische Bausumme von Fr. 4'500'000.00 ist vom Ausgangswert von Fr. 6'219'000.00 bereits abgezogen):