Diese Abwasseranschlussgebühren von gesamthaft Fr. 125'892.00 stellte der Gemeinderat der A. am 14. November 2007 in Rechnung. C. Die Aargauische Gebäudeversicherung (kurz: AGV) schätzte die drei Mehrfamilienhäuser und die Tiefgarage am 25. August 2009 auf insgesamt Fr. 6'886'000.00. D. Mit Schreiben vom 23. März 2010 teilte die Bauverwaltung Q. (nachfolgend: Bauverwaltung) der A. mit, dass die Baugebühren aufgrund des Brandversicherungswerts erhoben werden. Die Berechnungsgrundlage (Fr. 2'386'000) für die definitiven Abwasseranschlussgebühren ergab sich aus der Schätzung der AGV (Fr. 6'886'000) abzüglich der provisorischen Bausumme (Fr. 4'500'000).