WBE.2009.369 vom 20. Mai 2011 in Sachen W.M. gegen EG B. et al., Erw. 3.1. mit Hinweisen). Die Beschwerdeführerin obsiegt zu 2/3. Unter Verrechnung der Bruchteile hat ihr die Einwohnergemeinde Q. somit noch 1/3 der Parteikosten zu ersetzen.