Das Gebäude Nr. hhh wurde im 2006 oder 2007 erbaut und im Januar 2008 geschätzt. Für die Berechnung der Anschlussgebühr wurde die Schätzung rückindexiert auf das Jahr 2006 (gleicher Index wie 2007). Ein Teil des Dachwassers wird versickert, wofür Rabatt gewährt wurde (VB 36). Auch diese Berechnung wurde korrekt vorgenommen. 8.3. Die Gemeinde Q. hat die Anschlussgebühren für die Gebäude Nrn. aaa, bbb und hhh richtig berechnet. Für das Doppeleinfamilienhaus (Gebäude Nrn. aaa und bbb) bleibt es bei den von der Einwohnergemeinde Q. festgelegten Anschlussgebühren.