Der Generalunternehmer-Effekt komme nur bei grossen Bauvolumen zum Tragen. Die Beschwerdeführerin hingegen baue Kleinobjekte, weshalb er hier keine Rolle spiele (Protokoll S. 7 f.). Nach Ansicht der Beschwerdeführerin liesse sich das freistehende Einfamilienhaus im Schadenfall für denselben Preis zuzüglich Bauteuerung erstellen (Protokoll S. 7). - 22 -