7.2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass sie nicht in Serien baue. Die Objekte seien zwar ähnlich, aber nicht gleich. Der Spareffekt bei der Erstellung von fünf Häusern statt nur einem Haus liege bei 2-3 %. Das werde durch den Skonto im Werkvertrag wieder aufgehoben. Es werde z.T. mit denselben, z.T. mit unterschiedlichen Handwerkern und Architekten gearbeitet. Zudem würden Handwerker, die von den Bauherren vorgeschlagen würden, soweit möglich berücksichtigt. Die Werkverträge würden einzeln vergeben. Der Generalunternehmer-Effekt komme nur bei grossen Bauvolumen zum Tragen.