7. 7.1. Die Schätzungskommission hatte sich schon in anderen Fällen mit den Ursachen für die Differenz zwischen der Bauabrechnung eines Generalunternehmers und dem Schätzwert der AGV auseinanderzusetzen. Dabei gilt es im Auge zu behalten, dass die AGV-Schätzung den Wiederherstellungswert einer einzelnen Baute abbildet (vorne Erw. 6.5.), während Basis für die Abrechnung des Generalunternehmers in der Regel die Erstellung von meist mehreren Einheiten ist.