Damit liegt der Schätzwert der AGV auch über dem von den Fachrichtern angegebenen und begründeten Wert. 6.10. Als weiteres Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass der Schätzwert der AGV für das Gebäude Nr. hhh über dem Rahmen der Richtwerte und dem fachrichterlichen Schätzwert liegt. Die von der Beschwerdeführerin ausgewiesenen Baukosten liegen indessen noch einmal deutlich unter den genannten Werten.