Nur wenn ihr dies gelänge, wäre der Versicherungswert zu reduzieren (vgl. SKE 6-SV.2008.4 in Sachen SEG A. gegen AGV vom 13. Januar 2009, Erw. 4.4.). - 20 - 6.9. 6.9.1. Das Gebäude Nr. hhh ist ein freistehendes Einfamilienhaus. Auch dieses wurde zu Beginn der Verhandlung vom 7. Dezember 2011 von den zwei Fachrichtern besichtigt. Ihrer Einschätzung nach handelt es sich um ein Gebäude von durchschnittlicher Qualität mit leicht besserem Innenausbau bzw. nach der SIV-Kategorie um einen Bau von mittlerem Standard (vgl. Erw. 6.6.1. f.).