Die Erstellungskosten für die beiden Doppeleinfamilienhäuser (Gebäude Nr. aaa und Nr. bbb) beliefen sich gemäss Beschwerdeführerin auf Fr. 772'031.50 bzw. Fr. 736'951.50 ohne die Aushubkosten von Fr. 35'080.– (oder Fr. 368'475.– pro Haus) (vgl. die eingereichte Baukostenaufstellung vom 19. August 2008, BB 18). Eine detaillierte, vollständige Baukostenabrechnung liegt nicht vor. Im Baugesuch wurden für das Doppeleinfamilienhaus (beide Häuser zusammen) Baukosten von Fr. 800'000.– veranschlagt (natürlich inklusive Aushub; vgl. VB 5). Die von der Beschwerdeführerin angegebenen Baukosten liegen unter dem skizzierten Rahmen der Richtwerte der Fachverbände.