6.7. 6.7.1. Beim Haus Nr. aaa handelt es sich um die eine Hälfte eines Doppeleinfamilienhauses. Zwei Mitglieder der Schätzungskommission haben zu Beginn der Verhandlung vom 7. Dezember 2011 einen Augenschein der anderen Hälfte des Doppelhauses (Nr. bbb) vorgenommen. Nach ihrer Einschätzung handelt es sich um ein Gebäude von durchschnittlicher Qualität mit einfachem Innenausbau (vgl. Erw. 6.6.2.) bzw. nach der SIV-Kategorie um einen Bau von mittlerem Standard (vgl. Erw. 6.6.1.).