Diese Werte sind um die Kosten für die Baugrube zu korrigieren, die nicht im Gebäudeneuwert enthalten sind (§ 6 Abs. 2 lit. b Schätzungsreglement). Die Kosten für die Baugrube machen nach dem Zürcher Indexhaus 23 ‰ aus (Canonica, a.a.O., Anhang Tabelle 5). Das ergibt korrigiert Kubikmeterpreise für das Einfamilienhaus von rund Fr. 477.– bis Fr. 794.– und für die Garage von Fr. 265.– bis Fr. 370.–.