6.3.2. Die Grundstücke mit den Gebäuden, für welche die Beschwerdeführerin zahlungspflichtig ist, wurden im Juli 2006 (Gebäude Nr. hhh) bzw. im April und Juni 2007 (Gebäude Nrn. aaa und bbb) verkauft (vgl. vorne Erw. 4.3.). Die Gebäudeschätzungen fanden im Dezember 2007 (Gebäude Nrn. aaa und bbb) und Januar 2008 (Gebäude Nr. hhh) statt, also nach dem Eigentumsübergang an die Erwerber. Die Schätzungskommission nimmt daher eine Überprüfung der Gebäudeschätzungen vor.