AGVE 1984, S. 230 ff.; SKE 4-BE.2007.17 vom 20. Mai 2008 in Sachen A.W. AG gegen EG K., Erw. 4.2.1.). Dem Abgabepflichtigen ist im Rahmen des Abgabeverfahrens betreffend Kanalisationsanschlussgebühren die Möglichkeit zu geben, sich zur Gebäudeschätzung zu äussern. Das ist eine zwingende Folge des rechtlichen Gehörs und der Bezugnahme des Abgabereglements auf den Gebäudeversicherungswert (vgl. AGVE 1984, S. 231 f.). - 14 - Sachfremde Aspekte, wie die Interessen des Anschlussgebührenpflichtigen an einer tieferen Abgabe, dürfen das Ergebnis einer Gebäudeschätzung nicht verfälschen (AGVE 1999, S. 494).