6.2. Der Gemeinderat Q. hält dem entgegen, die vorfrageweise Überprüfung des Gebäudeversicherungswerts könne nur im Beschwerdeverfahren vor der Schätzungskommission durchgeführt werden. Die Anschlussgebühren seien reglementskonform berechnet worden. Die effektiven Baukosten seien nicht massgebend (Vernehmlassung S. 3).