Das Legalitätsprinzip verlangt, dass mindestens der Kreis der Abgabepflichtigen, der Gegenstand und die Höhe der Abgabe in den Grundzügen in einem formellen Gesetz umschrieben werden (Bundesgerichtsentscheid [BGE] 126 I 183). 3.2. Der Gemeinderat Q. stützt sich für die Erhebung der Kanalisationsanschlussgebühr auf das Abwasserreglement 1999 (AR; von der Gemeindeversammlung am tt.mm.jjjj beschlossen, vom Baudepartement mit Ermächtigung des Regierungsrats am tt.mm.jjjj genehmigt).