H. Die Schätzungskommission führte am 7. Dezember 2011 eine Verhandlung (Präsenz siehe Protokoll S. 1) mit Augenschein durch (Gebäudebesichtigungen durch zwei Fachrichter). Anschliessend wurde der Fall beraten. Mit Schreiben vom 17. Januar 2012 überprüften und begründeten die beiden Fachrichter kurz ihre Einschätzung der an der Verhandlung besichtigten Gebäude. Dieses Schreiben wurde den Parteien am 21. März 2012 zur Kenntnisnahme zugestellt. Nach abschliessender Beratung am 25. April 2012 fällte das Gericht das vorliegende Urteil. Das Gericht zieht in Erwägung: