E.1. Gegen die gemeinderätlichen Entscheide vom 19. April 2010 liess die Beschwerdeführerin am 25. Mai 2010 Beschwerde bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (Schätzungskommission) erheben mit folgenden Anträgen: -4- "1. Die Einsprache-Entscheide vom 19. April 2010 seien aufzuheben. 2. Die Kanalisationsanschlussgebühren seien aufgrund der effektiven Gebäudekosten neu festzulegen. 3. Eventuell sei die Sache zur weiteren Abklärung und neuen Beurteilung an den Gemeinderat Q. zurückzuweisen.