4'990.50 Total Fr. 136'430.85 Fr. 102'822.55 Fr. 33'608.30 Beträge inklusive MWST D.3. Die Beschwerdeführerin liess gegen die Verfügungen vom 17. Februar 2010 am 18. März 2010 Einsprache beim Gemeinderat Q. erheben mit folgenden Anträgen: "1. Die Verfügungen vom 17. Februar 2010 seien aufzuheben. 2. Die Kanalisationsanschlussgebühren seien aufgrund der effektiven Gebäudekosten neu zu berechnen. 3. Eventuell seien neue Gebäudeversicherungsschatzungen zu veranlassen.