D.2. Am 17. Februar 2010 verfügte der Gemeinderat Q. nochmals die definitiven Kanalisationsanschlussgebühren. Nach Abzug der jeweils bereits bezahlten provisorischen Gebühren (vgl. B.) wurden die Restbeträge festgesetzt -3- (vgl. die Kanalisationsanschlussgebührenverfügungen in den VB 21 bis 28).