Vorliegend ist festzuhalten, dass die Ausgestaltung der Zahlungserleichterungen nicht in den Kompetenzbereich der Schätzungskommission fällt. Darüber hat einzig die Gemeindebehörde zu befinden. (…) 2011 Erschliessungsabgaben 327 78 Anschlussgebühren; Nichtigkeit einer Gebührenverfügung Die dem falschen Adressaten eröffnete Anschlussgebührenverfügung ist nichtig. Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 21. September 2011, in Sachen B.B. gegen Einwohnergemeinde W. (4-BE.2010.47). Sachverhalt