Ein Wechsel der Örtlichkeit kann auch dann angebracht sein, wenn die bestehende Infrastruktur nicht mehr genügt und sich ein Ausbau nicht lohnt oder wenn die Ausstellung aus strategischen Überlegungen an einen andern Ort verlegt werden soll. Ein Umzug könnte innerhalb von L. oder aber in eine andere Ortschaft erfolgen. Das beitragsgebundene Grundstück würde in einem solchen Fall wohl als ökonomische Grundlage für den Erwerb einer anderen Liegenschaft dienen, was durch eine Überbauung desselben erreicht werden könnte. Auf diese Weise würde eine Änderung der Nutzung des betreffenden Grundstücks vollzogen und das Grundstück dennoch vollkommen dem Stiftungszweck dienen. Der Standort ist in