Denkbar ist aber auch, dass die gegenwärtige Nutzung eine Änderung erfährt und dass das Grundstück dann in einer anderen Form einen Beitrag zur Verwirklichung des Stiftungszwecks leistet. So wäre es beispielsweise möglich, dass eine örtliche Veränderung erforderlich ist, weil die Kunstsammlung zunehmend vergrössert und/oder zusätzlichem Publikum zugänglich gemacht werden soll und die Stiftung daher umzieht. Ein Wechsel der Örtlichkeit kann auch dann angebracht sein, wenn die bestehende Infrastruktur nicht mehr genügt und sich ein Ausbau nicht lohnt oder wenn die Ausstellung aus strategischen Überlegungen an einen andern Ort verlegt werden soll.