1. 1.1. Die Beschwerde betreffend Baubewilligungsgebühr einschliesslich Zusatzkosten für den Brandschutzbeauftragten und Ingenieurleistungen wird an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt überwiesen. 1.2. Die Beschwerde betreffend Ersatzgebühr Schutzraum wird an den Regierungsrat überwiesen. - 35 - 2. 2.1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Gebührenverfügung vom 28. Februar 2008 bezüglich der Wasseranschlussgebühren und der Abwasseranschlussgebühren für die Wohneinheiten Nrn. 4, 6 und 11 aufgehoben und zu deren Neuberechnung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.