10. Von Gesetzes wegen wäre gegen den vorliegenden Entscheid die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht gegeben. In seinem Entscheid 2C_390/2009, 2C_391/2009 vom 14. Januar 2010 hat das Bundesgericht indessen festgehalten, dass vorderhand die Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht gegeben ist. Mit Inkrafttreten des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) des Kantons Aargau per 1. Januar 2013 werden sich der Gesetzeswortlaut und die bundesgerichtliche Rechtsprechung wieder im Einklang befinden. Das Gericht erkennt: