9.1. 9.1.1. Mit Verfügung vom 28. Februar 2008 wurden dem Beschwerdeführer für die Häuser Nrn. 1-6 und 8-11 definitive Baubewilligungsgebühren von Fr. 6'750.- sowie weitere Kosten für Gutachten etc. von Fr. 20'453.75 auferlegt. Die Bauwassergebühren für die 10 Liegenschaften wurden auf insgesamt Fr. 1'500.- (Fr. 150.-/Haus) festgesetzt. Gemäss Beschluss des Gemeinderates Q. vom 28. Februar 2008 gehen zudem noch Fr. 21'280.- für nicht bezahlte Ersatzabgaben zu Lasten des Beschwerdeführers. Diese beabsichtigte der Gemeinderat Q. mit der anerkannten Vorleistung von Fr. 39'589.50 zu verrechnen. Im Weiteren wurden für die Wohneinheiten Nrn.