Eine Verrechnung dieses Betrages ist jedoch nur dann zulässig, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen für jede einzelne Forderung erfüllt sind. Nachstehend ist daher zu prüfen, aus welchen Ansprüchen sich die von der Beschwerdegegnerin zur Verrechnung vorgesehene Summe im Betrag von Fr. 28'703.75 zusammensetzt und ob die einzelnen Forderungen die Voraussetzungen für die Verrechnung erfüllen.