Bei dem von der Beschwerdegegnerin angeführten Betrag im Umfang von Fr. 28'703.75 handelt es sich um die Summe von verschiedenen Forderungen. Sie setzt sich zusammen aus der definitiven Baubewilligungsgebühr für die Häuser Nrn. 1-6 und 8-11 im Betrag von Fr. 6'750.-, den Kosten für den Brandschutzbeauftragten, für Gutachten, etc. von insgesamt Fr. 20'453.75 sowie den Bauwassergebühren für die Wohneinheiten Nrn. 1-6 und 8-11 von Fr. 150.- pro Haus, insgesamt also Fr. 1'500.- (Fr. 6'750.- + Fr. 20'453.75 + Fr. 1'500.- = Fr. 28'703.75). Eine Verrechnung dieses Betrages ist jedoch nur dann zulässig, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen für jede einzelne Forderung erfüllt sind.