Nicht vorausgesetzt ist, dass Forderung und Gegenforderung auf dem gleichen Rechtsgrund beruhen oder dass sie in gleicher Höhe bestehen. Zudem ist die Verrechnung auch mit bestrittenen Forderungen möglich. Der Verrechnungsgegner kann die Verrechnung nicht einfach dadurch verhindern, dass er die Verrechnungsforderung bestreitet (Alfred Koller; die Verrechnung nach schweizerischem Recht in: recht 2007, S. 101).