Nach Verrechnung der ausstehenden Gebühren mit den von der Gemeinde Q. zu leistenden Erstellungskosten resultiere ein Guthaben der Bauherrschaft von Fr. 10'885.75. Dieses Guthaben wiederum werde zugunsten der einzelnen Eigentümer im Sinne einer Akontozahlung für die Ersatzabgaben Schutzraumbauten verwendet.