Die Bauwassergebühr werde auf pauschal Fr. 150.- pro Haus reduziert. Die offenen Gebühren würden mit dem geltend gemachten Anspruch der J. AG verrechnet, wonach sich zu Gunsten der Bauherrschaft noch ein Betrag von Fr. 10'885.75 ergebe. Da die Forderung der J. AG nicht belegt worden sei, werde der genannte Saldo als Akontozahlung an die noch nicht bezahlten Ersatzabgaben Zivilschutzbauten verwendet.