Fr. 51'578.85. Mit Schreiben vom 22. November 2007 anerkannte der Gemeinderat Q. für die Umlegung der kommunalen Sauberwasserleitung sowie die Erstellung der Kanalisation Kosten im Betrag von Fr. 39'589.50. Er führte dazu aus, dass der Anspruch von der J. AG als Bauherrin der Häuser Nrn. 1-6 und 8-11 geltend gemacht worden sei. Zusätzlich hielt der Gemeinderat in diesem Schreiben fest, dass die Gemeinde gegenüber der J. AG Forderungen aus nicht bezahlten Bewilligungs- und Bauwassergebühren sowie den Ersatzabgaben Zivilschutzbauten habe. Die Bauwassergebühr werde auf pauschal Fr. 150.- pro Haus reduziert.