6.2. Der Bauwasserzins steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den Wasseranschlussgebühren. Das Bauwasser wird gebraucht, bis das betreffende Gebäude über einen eigenen, mit einem Zähler versehenen Wasseranschluss verfügt. In der Regel wird das so genannte Bauwasser denn auch nicht über den Anschluss der zu errichtenden Baute bezogen, sondern ab einem in der Nähe der Baustelle stehenden Hydranten. Abgegolten werden kann der Verbrauch mit einer mobilen Wasseruhr beim Hydranten oder über eine pauschalierte Regelung.