4 der Tarifordnung zum Wasserreglement). Zusätzlich ist in § 38 Abs. 1 AR-1996 vorgesehen, dass die Anschlussgebühr um 25 % ermässigt wird, wenn das Dachwasser direkt und vorschriftsgemäss in einen Vorfluter abgeleitet oder versickert wird (Erw. 5.2.).