Nr. 11 01.01.2006 A. Gestützt auf diese Übersicht ist festzuhalten, dass nicht zwischen den Zeitpunkten der Anschlüsse an die Wasserversorgung und denjenigen der Anschlüsse an die Entwässerungsanlage unterschieden wird. Aus sachlicher Sicht ist dies logisch und nachvollziehbar und daher nicht zu bemängeln.