4.7. 4.7.1. Aufforderungsgemäss reichte die Beschwerdegegnerin am 20. Oktober 2011 folgende Angaben über die Zeitpunkte der Anschlüsse an die Wasserversorgung und ans Abwasserbeseitigungsnetz sämtlicher Liegenschaften der Überbauung B. sowie die jeweiligen Grundeigentümer im Zeitpunkt der Anschlüsse ein: