4.4. Mit Verfügung vom 8. Juli 2004 wurde die Baubewilligung für die Wohneinheiten 1 - 6 und 8 - 11 erteilt. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die Kanalisations- und die Wasseranschlussgebühr mit separater Verfügung in Rechnung gestellt werden. Die provisorischen Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser wurden am 28. Oktober 2004 verfügt (Vernehmlassungsbeilage 2). Es wurde darin festgehalten, dass die definitiven Gebühren aufgrund der Gebäudeschatzung der AGV festgelegt und zur gegebenen Zeit eröffnet werden. Gegen die Verfügung vom 28. Oktober 2004 wurde am 22. November 2004 Einsprache erhoben.