und Freizeitanlagen etc.), die keine ordentliche Gebäudeschatzung erhalten, aber an die Wasserversorgung angeschlossen sind, erfolgt die Bauwertschatzung gemäss SIA Norm, soweit in der Tarifordnung im Anhang nicht eine spezielle Regelung getroffen ist. 3Bei Um-, An-, Aus- und Erweiterungsbauten einer bereits angeschlosse-