eine Anschlussgebühr in Prozenten des Bauwertes der angeschlossenen Baute (gemäss Tarifordnung im Anhang). Massgebender Bauwert ist der Brandversicherungswert (inkl. Zusatzversicherung) der Gebäudeversicherungsanstalt. Der Gemeinderat kann aufgrund der approximativen Baukosten Akontozahlungen auf den Zeitpunkt der Zahlungspflicht einverlangen. 2Für Bauten und Anlagenteile (z.B. Fahrnisbauten, Waschplätze, Sport-