pro m2 Fr. 30.-- - Schwimmbäder pro m3 Nettoinhalt Fr. 75.-- Mindestanschlussgebühr pro angeschlossene Baute oder Anlage Fr. 1'000.-- 5Bei besonderen Verhältnissen (wie z.B. ausserordentlich grossem Ab- wasseranfall, stossweise anfallendem oder stark verschmutztem Abwasser) kann der Gemeinderat Zuschläge auf die vorstehenden Gebührenansätze erheben. Er kann sich auf Kosten des Grundeigentümers durch einen neutralen Fachmann beraten lassen. 6Die Anschlussgebühr wird um 25 % ermässigt, wenn das Dachwasser