- Wohnhäuser bis maximal zwei Wohneinheiten mit dazugehörenden Nebenbauten wie Einstellräume, Garagen und dergl. 3,5% - Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten mit dazugehörenden Nebenbauten wie Einstellräume, Garagen 4% und dergl. - Industrielle und gewerbliche Bauten und Anlagen mit dazugehörenden eingebauten Wohneinheiten und Nebenbauten 4% - In die Kanalisation entwässerte Hartflächen über 50 m2 (befestigte Hausvorplätze, Abstellplätze, Sportanlagen etc.)