1.5. Der Einspracheentscheid wurde am 10. März 2010 versandt und am 12. März 2010 vom Beschwerdeführer in Empfang genommen (Beschwerdebeilagen 3 und 4). Die Frist begann somit am 13. März 2010 zu laufen. Am 12. April 2010 wurde die Beschwerde bei der Post aufgegeben. Die Beschwerde wurde somit fristgerecht erhoben. 1.6. Auf die Beschwerde ist einzutreten, soweit sie in die Zuständigkeit der Schätzungskommission fällt (Erw. 1.2. und 1.3.).