G.1. Am 30. Mai 2012 führte die Schätzungskommission eine Verhandlung durch (Präsenz vgl. Protokoll S. 1). Den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Da nach der Verhandlung eine Einigung der Parteien nicht ausgeschlossen war, wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, bis 31. August 2012 einen Vergleich zu schliessen. Gleichzeitig wurden sie aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen, sollte ein Vergleich bis Ende August 2012 nicht erreicht -7-