Somit betragen die noch nicht bezahlten definitiven Gebühren für Baubewilligung, Zusatzkosten und Bauwasser zulasten der Bauherrschaft Fr. 28'703.75. Diese verrechnete der Gemeinderat Q. mit der Forderung der Bauherrschaft für die Erstellungskosten, weshalb ein Guthaben der Bauherrschaft von Fr. 10'885.75 resultiere. Dieses Guthaben werde zugunsten der einzelnen Eigentümer im Sinne einer Akontozahlung für die Ersatzabgaben Schutzraumbauten von insgesamt Fr. 21'280.- verwendet. Unter Berücksichtigung der Verrechnung würden die Ersatzabgaben Schutzraumbauten noch CHF 10'394.25 betragen. Zudem wurden A. für die Liegenschaften Nrn.