A.5. Nach Abschluss der Bauarbeiten berechnete der Gemeinderat Q. gestützt auf die Gebäudeschätzungen der Aargauischen Gebäudeversicherung (kurz: AGV) die definitiven Gebühren der Bauten Nrn. 1-6 und 8-11 und somit für 10 der insgesamt 11 errichteten Häuser. Mit Verfügung vom 28. Februar 2008 stellte der Gemeinderat Q. fest, dass die Einwohnergemeinde Kosten für Drainage- und Kanalisationsanschlussarbeiten von insgesamt Fr. 39'589.50 übernehme. Gleichzeitig setzte er die Baubewilligungsgebühr für die Häuser Nrn. 1-6 und 8-11 definitiv auf Fr. 6'750.- fest.