A.3. Am 9. Dezember 2004 erteilte die Einwohnergemeinde Q. dem Baukonsortium B. die Baubewilligung für den Bau des ebenfalls auf der Parzelle aaa geplanten Einfamilienhaus Nr. 7 (Protokollauszug des Gemeinderates Q. vom 9. Dezember 2004 [Vernehmlassungsbeilage 6]). Gleichzeitig wurden folgende Gebühren verfügt: Baubewilligungsgebühr, Kontrollen, etc. Fr. 1'170.-- Kanalisationsanschlussgebühren Fr. 16'382.10 Wasseranschlussgebühren Fr. 5'800.-- Bauwasserzins Fr. 870.-- -3-